CarGarantie - take the risk out

 

 

Sicherheit mit einem umfassenden Garantieprogramm für Ihren neuen Gebrauchten.

Wir möchten, dass Sie auf allen Wegen sorgenfrei unterwegs sind. Deshalb erhalten Sie auf jeden von uns Geprüften Gebrauchtwagen eine mindestens 12-monatige CarGarantie*, die deutlich über die Absicherungen der gesetzlichen Gewährleistung hinausgeht.

Wir informieren Sie gerne ausführlich.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie direkt bei uns vorbei.

  1. 1. Leistungsinhalte

    Garantielaufzeiten
    Im Gebrauchtwagengeschäft bieten Sie Ihrem Kunden eine feste Garantielaufzeit von 12 oder 24 Monaten an – unabhängig davon, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt. Die Laufzeit für die Garantieverlängerung beträgt 12 Monate – egal, wie viele Kilometer der Kunde in diesem Zeitraum fährt.

    Gültigkeit der Garantie
    Die Garantie gilt im Inland, bei Urlaubs- und Geschäftsfahrten auch europaweit.

    Übertragbarkeit
    Die Garantie ist an das Fahrzeug gebunden und geht bei Weiterverkauf auf den neuen Besitzer über.

    Garantieumfang
    Die Garantie dient Ihrer bestmöglichen Profilierung und hebt Ihr Autohaus vom Wettbewerb ab. Nähere Informationen über den Umfang der Garantie entnehmen Sie bitte der nächsten Seite.
    Die Toyota CarGarantie übertrifft den ZDK-Standard für die Gebrauchtwagen-Garantie und ist vom ZDK anerkannt. D. h., Sie
    verfügen über ein weiteres überzeugendes Verkaufsargument, das ZDK-Zusatzzeichen „Gebrauchtwagen mit Qualität und Sicherheit“.

    Toyota Eurocare Mobilitätsgarantie
    Die Mobilitätsgarantie Toyota Eurocare ist Bestandteil der Toyota CarGarantie für alle Fahrzeuge.

    Kostenerstattung
    Die garantiepflichtigen Lohnkosten werden nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers erstattet, garantie pflichtige Materialkosten
    im Höchstfall nach der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers und aus gehend von der Betriebsleistung der beschädigten Baugruppe zum Zeitpunkt des Schadeneintritts.
    „Wertausgleich neu für alt“

    materialkosten-nach-betriebsleistung

    Für Gebrauchtwagen, die zum Zeitpunkt des Schadeneintritts älter als 7 Jahre sind, gilt ein Regulierungsbetrag von maximal 1.500,00 EURO je Schadenfall. Die Regulierung der garantiepflichtigen Lohn- und Materialkosten erfolgt maximal bis zum Zeitwert des Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadenfalls.

    Aufrechterhaltung der Garantie
    Der Käufer hat die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Inspektions- und Wartungsarbeiten bei der Verkaufsfirma, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrenen Marke beziehungsweise nach Herstellervorschrift durch führen zu lassen. Näheres ergibt sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

    Unbürokratische Garantieabwicklung
    Im Schadenfall informiert der verkaufende Händler CG vor der Reparaturausführung telefonisch oder über die Internetplattform CGClaimsWeb über den Umfang des Schadens und holt vorab die Freigabe für die Reparatur ein. Wenn der Schaden, z. B. bei Auslandsschäden, nicht beim garantiegebenden Händler repariert werden kann, meldet der Kunde CG den Schadenfall vorab telefonisch, per eMail oder Telefax.

    Sonstige Anmerkungen
    Zu den vorstehenden Ausführungen gelten die Allgemeinen Garantiebedingungen. CG rechnet garantiepflichtige Schäden grundsätzlich direkt mit der ausführenden Werkstatt ab, ohne dass der Käufer in Kostenvorlage treten muss. Im Falle einer Kostenverauslagung (überwiegend bei Schäden im Ausland) rechnet CG die garantiepflichtigen Kosten direkt mit dem Käufer ab.

  2. 2. Garantieumfang

    Motor:
    Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölstandsensor, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz.

    Schalt-/Automatikgetriebe:
    Getriebegehäuse, alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kühler des Automatikgetriebes, Steuergerät des Automatikgetriebes und von dem automatisierten Schaltgetriebe (z. B. Free-Tronic, MMT, SMT): Schaltaktuator, Kupplungsaktuator, das Steuergerät (ECU), die Hydraulikeinheit. Achs-/Verteilergetriebe: Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile. Kraftübertragungswellen: Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke und von der Antriebsschlupfregelung: Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit, Druckspeicher sowie Ladepumpe.

    Lenkung:
    Mechanisches, hydraulisches Lenkgetriebe oder elektrisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Spannungserhöhungssteuerung, Hydraulipumpe mit allen Innenteilen und elektronische Bauteile.

    Bremsen:
    Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremsen, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer, Bremspedalwegsensor und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler.

    Kraftstoffanlage:
    Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, elektronische Bauteile des Motormanagements (z. B. Steuergeräte, Luftmengen- und Massenmesser), Turbolader und Drosselklappengehäuse.

    Elektrische Anlage:
    Generator, Generator-Regler, Starter, Startgenerator, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Beleuchtungsanlage, der Unterhaltungselektronik und des Radarsystemes, Fernsprecheinrichtungen, Freisprechanlagen, Navigationssystem, Front und Rückfahrkamera), Scheibenwischermotoren, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/Zusatzlüftermotor, Signalhorn und Wegfahrsperre.

    Kühlsystem:
    Wasserkühler, Heizungswärmetauscher, Thermostat, Wasserpumpe, Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung, Thermoschalter und Kühlmodul.

    Abgasanlage:
    Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde.

    Sicherheitssysteme:
    Kontrollsystem für Airbag und Gurtstraffer (z. B. Airbagsteuergerät, Sensoren, Kontaktspirale).

    Klimaanlage:
    Kompressor, Verdampfer, Kondensator mit Lüfter.

    Komfortelektrik:
    Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front-/ Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden), Heizungsstellmotoren; elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser.

    Hybridsystem:
    Elektromotoren und Generator des Hybridfahrzeugs, elektronisches Steuergerät der Hybridfahrzeugbatterie, zentrales elektronisches Steuergerät des Hybridfahrzeugs, Hybridgetriebe, Kühler des Hybridsystems, Ölpumpe, Sensoren, Umwandler, Wechselrichtereinheit des Hybridfahrzeugs, Netzladegerät des Plug-in (nicht jedoch Ladekabel) und elektrische Wasserpumpe.

  3. 3. Toyota Eurocare Mobilitätsgarantie

    Am Wohnort:

    Pannenhilfe vor Ort:
    Sollte Ihr Toyota, was sehr unwahrscheinlich ist, fahruntüchtig werden, organisiert Toyota Eurocare für Sie folgende Hilfeleistungen mit Kostenübernahme: Soforthilfe am Pannenort durch einen professionellen Pannendienst, um Ihren Toyota durch einfache Reparatur vor Ort in fahrtüchtigen Zustand zu versetzen.

    Abschleppen:
    Falls sich die Fahrtüchtigkeit Ihres Toyota nicht vor Ort bzw. nicht mit den Mitteln des Pannendienstes herstellen lässt, sorgt Toyota Eurocare für einen Abschleppdienst zum nächsten Toyota Vertragspartner. Muss der Wagen bis zur Reparatur an einem gesicherten Ort abgestellt werden, organisiert Toyota Eurocare eine sichere Unterstellmöglichkeit und übernimmt die Kosten bis zu maximal 77,– €. Toyota Eurocare arrangiert außerdem den Transport von Anhängern
    oder Wohnwagen (Anhängerkupplung mit 50-mm-Standard-Kugel), die vom beschädigten Fahrzeug gezogen wurden, zum selben Toyota Partner.

    Ersatzwagen:
    Ist die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges nicht am gleichen Tag wiederherzustellen, beschafft Toyota Eurocare einen Ersatzwagen der gleichen Kategorie für die Dauer der Reparatur mit einer Höchstdauer von 3 Tagen bzw. 5 Tagen, wenn sich die Panne an einem Wochenende oder einem Feiertag ereignet hat. Die Wagenmiete sowie die Versicherung des Fahrzeuges werden von Toyota Eurocare übernommen. Alle anderen Kosten (z. B. Kraftstoff) sind vom Leistungsberechtigten zu tragen.

    Hilfe bei Unfällen:
    Toyota Eurocare ist auf Hilfe bei Pannen ausgelegt. Im Falle eines Unfalles helfen Ihnen unsere Mitarbeiter z. B. durch die Benachrichtigung von Polizei oder Notarzt, durch die Organisation eines Abschleppdienstes, durch die Nennung des nächsten Toyota Vertragspartners oder einfach mit nützlichen Hinweisen, wie Sie sich in einer Unfallsituation verhalten sollten. Eine Kostenübernahme, etwa für Abschleppen, erfolgt jedoch nicht.

    Zusätzliche Auslagen:
    Entstehen Ihnen nach einer Panne und dem Transport Ihres Fahrzeuges zum nächsten Toyota Partner Kosten für die Heimfahrt bzw. für die Abholung des reparierten Fahrzeuges, übernimmt Toyota Eurocare nach Vorlage der entsprechenden Belege Kosten bis zu maximal 52,– €.

    Nachrichten- und Beratungsdienst:
    Welches Problem auch immer, Autodiebstahl, verlorene Kreditkarten, Krankheit, erforderliche allgemeine Beratung oder die Benennung von Anwälten: Das Team der Toyota Eurocare ist für Sie da, um Ratschläge zu geben oder Nachrichten an jemanden zu übermitteln. Wir sind vielleicht nicht in der Lage, die Kosten zu tragen, die mit dem Problem verbunden sind, aber Toyota Eurocare kann sicher helfen.

    + 50 km

    Neben den genannten Leistungen, die Sie am Wohnort in Anspruch nehmen können, verfügen Sie ab einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) vom Wohnort über ein zusätzliches Leistungspaket. Falls der Toyota Vertragspartner das Fahrzeug nicht innerhalb eines Tages in einen fahrtüchtigen Zustand versetzen kann, steht dem Fahrer sowie den leistungsberechtigten Insassen des Fahrzeuges EINE der VIER folgenden Leistungen zur Auswahl:

    Ersatzwagen:
    Ist die Fahrtüchtigkeit Ihres Fahrzeuges nicht am gleichen Tag wiederherzustellen, beschafft Toyota Eurocare einen Ersatzwagen der gleichen Kategorie für die Dauer der Reparatur mit einer Höchstdauer von 3 Tagen bzw. 5 Tagen, wenn sich die Panne an einem Wochenende oder einem Feiertag ereignet hat. Die Wagenmiete sowie die Versicherung des Fahrzeuges werden von Toyota Eurocare übernommen. Alle anderen Kosten (z. B. Kraftstoff) sind vom Leistungsberechtigten zu tragen.

    Hotelunterkunft:
    Bevorzugen es die Insassen, die Reparatur vor Ort abzuwarten, so organisiert und bezahlt Toyota Eurocare für Fahrer und berechtigte Insassen eine Hotelunterkunft inkl. Frühstück für maximal 4 Nächte bis zu einem Betrag von 103,– € pro Person und Nacht. Alle weiteren Kosten sind durch den Fahrer und die Insassen selbst zu tragen.

    Weiterreise:
    Toyota Eurocare organisiert und bezahlt Fahrer und leistungsberechtigten Insassen eine Zugreise erster Klasse zum ursprünglichen Zielort oder zurück zum Hauptwohnsitz (Land, in dem das Fahrzeug angemeldet ist). Beträgt die Zugfahrt mehr als 6 Stunden, kann wahlweise auch ein Flug in der Business Class von Toyota Eurocare organisiert werden.

    Abholung des reparierten Fahrzeuges:
    Falls das instand gesetzte Fahrzeug bei einem Toyota Händler abgeholt werden muss, organisiert Toyota Eurocare eine Bahnfahrt erster Klasse für eine Person zu dem Ort, an dem das Fahrzeug instand gesetzt wurde, und trägt dafür die Kosten. Für den Fall, dass die Bahnfahrt 6 Stunden überschreitet, kann auch ein Flug der Business Class gewählt werden.

    + Auslandsreisen

    Sofern Sie im Ausland unterwegs sind, haben Sie zusätzlich Anspruch auf folgende Leistungen:

    Ersatzfahrer:
    Sollten alle eine Fahrerlaubnis besitzenden Insassen des Fahrzeuges erkranken und dadurch die Fortsetzung der Reise unmöglich werden, stellt Toyota Eurocare kostenlos einen Ersatzfahrer zur Verfügung. Der Ersatzfahrer bringt die reisefähigen Insassen entweder zum Zielort, falls dieser im Geltungsbereich der Toyota Eurocare-Garantie liegt, oder zum Wohnsitz des leistungsberechtigten Nutzers zurück. Außer den Lohnkosten für den Ersatzfahrer sind alle anderen Kosten vom Leistungsnehmer zu tragen.

    Fahrzeugrückführung:
    Sollte es nicht möglich sein, das Fahrzeug fahrbereit zu machen, wird Toyota Eurocare die Rückführung des Fahrzeuges zu einem Toyota Vertragspartner nach Wahl veranlassen.

  4. 4. Annahmerichtlinien für Gebrauchtwagen

    Garantievergabe
    CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft versichert die von ihren Vertragspartnern in eigenem Namen verkauften bzw. vermittelten gebrauchten Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Transporter (Kasten-, Kombi-, Pritschenwagen, Kleinbusse, wie z. B. Toyota Hilux/Hiace) und Wohnmobile bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

    Garantielaufzeiten
    Die Garantie kann mit folgenden Laufzeiten vergeben werden:
    • 12 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Transporter, wie oben beispielhaft aufgeführt, und Wohnmobile, die zum Zeitpunkt des Garantiebeginns nicht älter als 12 Jahre ab Erstzulassung sind;
    • 24 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen, Transporter, wie oben beispielhaft aufgeführt, und Wohnmobile, die zum Zeitpunkt des Garantiebeginns nicht älter als 7 Jahre ab Erstzulassung sind und nicht mehr als 150.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen.

    Garantieabschluss
    Die Garantievereinbarung kann nur gleichzeitig mit dem Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden. Garantiebeginn ist das Datum der Wiederzulassung/Fahrzeugauslieferung an den Kunden, das auf der Garantievereinbarung als Garantieübernahmedatum einzutragen ist. Die Garantievereinbarungen werden über CGWEBline abgeschlossen. Ein ausgedrucktes Exemplar ist dem Kunden auszuhändigen; ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren.

    Garantieausschluss
    Keine Garantie kann vergeben werden für Fahrzeuge:
    • deren Verkaufspreis bzw. Zeitwert inklusive Mehrwertsteuer unter 1.500 EURO liegt
    • die älter als 12 Jahre ab Erstzulassung sind
    • die mindestens zeitweilig als Taxen, Mietwagen, Selbstfahrer- Mietwagen, Fahrschulwagen, für Kurier-, Eil- und Paketdienste, für Krankentransporte sowie zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung genutzt werden
    • die an gewerbsmäßige Wiederverkäufer veräußert werden
    • die auf den Händler zugelassen werden
    • die nicht in der EU, Schweiz oder Norwegen zugelassen werden
    • mit leistungsgesteigerten Aggregaten, Sonderkraftfahrzeuge und Sonderserien
    • nachgenannter Marken, Typen:
    – AMC
    – Aston Martin
    – Audi RS-, R8- und S-Modelle
    – Bentley
    – BMW M-Reihe
    – Bugatti
    – De Tomaso
    – Ferrari
    – Fisker
    – Ford Cosworth-Modelle
    – Honda NSX
    – Jaguar
    – Jensen
    – Lada Niva
    – Lamborghini
    – Lotus
    – Maserati
    – Mazda RX-Modelle
    – Mercedes-Benz SLS, SLR
    – Morgan
    – Opel Ampera
    – Porsche
    – Rolls Royce
    – SsangYong
    – Tesla
    – TVR
    – USA-Modelle (ausgenommen Ford Cougar, Explorer, Windstar; GM; Chrysler).

    Auf Anfrage und schriftliche Bestätigung durch CG kann eine Garantie in Abweichung der o. a. Fahrzeugausschlüsse vergeben werden. Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist CG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen.

  5. 5. Annahmerichtlinien Garantieverlängerung

    Garantievergabe
    CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft bietet dem Toyota-Händler die Möglichkeit, beste hende Toyota CarGarantie-Vereinbarungen zu verlängern.

    Laufzeit Garantieverlängerung
    Die Garantie kann mit folgender Laufzeit verlängert werden:
    • 12 Monate Garantielaufzeit für Pkw, Pkw-Kombi, Geländewagen und Transporter, die zum Zeitpunkt der Garantieverlängerung nicht älter als 10 Jahre ab Erstzulassung sind und nicht mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen.

    Garantieabschluss
    Die Garantieverlängerung kann nur während der Laufzeit der Ursprungsgarantie erfolgen.
    Die Garantieverlängerung beginnt mit Ablauf der Ursprungsgarantie.
    Die Garantieverlängerungen werden über CGWEBline abgeschlossen.
    Ein ausgedrucktes Exemplar ist dem Kunden auszuhändigen;ein unterschriebenes Exemplar ist vom Händler aufzubewahren.

    Garantieausschluss
    Keine Garantieverlängerung kann vergeben werden für Fahrzeuge:
    • die älter als 10 Jahr e ab Erstzulassung sind oder mehr als 200.000 km Gesamtlaufleistung aufweisen
    • mit leistungsgesteigerten Aggregaten, Sonderkraftfahrzeuge und Sonderserien

    Im Falle der Verletzung dieser Annahmerichtlinien ist CG berechtigt, vom Vertragspartner die Erstattung etwaiger von ihr erbrachter Regulierungsleistungen zu verlangen.

*Gemäß den näheren Bedingungen der CG Car-Garantie Versicherungs-AG. Stand: 02/2014
Sonn- und feiertags keine Beratung, kein Verkauf und keine Probefahrt.


Preisliste
Cargarantie für Gebrauchtwagen

bis
81kW/110PS
82kW/111PS
bis 100kW/136PS
101kW/137PS
bis 118kW136PS
12 Monate Garantie inkl. Eurocare
24 Monate Garantie inkl. Eurocare
Separate Preisklasse
Für alle Fahrzeuge ab 119kW/161PS sowie nachgenannte Fahrzeuge
12 Monate Garantie inkl. Eurocare
24 Monate Garantie inkl. Eurocare
Fahrzeugmarken/-typen: Alfa Romeo, Chrysler, GM (USA), Renault Espace und Saab
Geländewagen: alle (außer Toyota Land Cruiser, 4-Runner, RAV4)
Transporter: alle (außer Toyota HiAce, HiLux)
Wohnmobile: alle

Aufschlag für Fahrzeuge, die für den alternativen Betrieb mit Flüssiggas (LPG) oder Erdgas (CNG) ausgestattet sind:
50% auf die o. g. Preise.

**Preise inklusive gültiger Versicherungssteuer
Irrtum und Änderungen vorbehalten